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Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

Für den Verkauf und die Lieferung unserer Produkte, Gerätschaften und Zubehörartikel gelten ausschliesslich die nachfolgenden Verkauf- und Lieferbedingungen. Bestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen und sind rechtlich unerheblich. Ein Vertragsabschluss kommt immer nur unter unseren Verkaufs- und Lieferungsbedingungen zustande. Nur durch schriftliche Bestätigung werden andere Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen oder Änderungen unserer Verkaufs- und Lieferungsbedingungen Vertragsinhalt, nicht durch Schweigen oder Lieferung. Im Zweifel ist eine Änderung unserer Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht gewollt.

1. ANGEBOT:
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Bestellungen unserer Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich von unserer Geschäftsleitung bestätigt werden oder die Ware ausgeliefert wird.

2. PREISE:
Die Preise ergeben sich aus der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste und verstehen sich als Nettopreise exkl. Mehrwertsteuer. Änderungen bleiben vorbehalten.

3. HÖHERE GEWALT:
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von uns nicht haben vermieden werden können, sind wir von der Lieferpflicht entbunden, ohne dass eine Schadenersatzpflicht besteht. Als Fälle höherer Gewalt gelten u.a. auch Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen der Rohstofflieferung sowie jede Form des Arbeitskampfes.

4. GEFAHRENÜBERGANG:
Die Gefahr geht über:

a) Bei Anlieferung durch unsere oder in unserem Auftrag fahrende Fahrzeuge mit der Übergabe am Bestimmungsort.

b) Bei Abholung durch den Kunden oder in seinem Auftrag fahrenden Fahrzeugen, wenn die Ware unseren Lagerraum bzw. unsere Laderampe verlassen hat.

5. ABNAHMEVERZUG:
Ist der Kunde mit der Empfangnahme der Ware im Verzug, so können wir nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Dem Kunden kann bei verspäteter Abnahme ein im Vergleich zum Bestellpreis höherer Tagespreis in Rechnung gestellt werden.

Für den Fall der Vertragsauflösung wegen Abnahmeverzug des Kunden verpflichtet sich dieser, jedenfalls eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 25% des vereinbarten Nettoentgeltes an uns zu bezahlen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.

6. LIEFERUNG:
Sämtliche Liefertermine sind - ungeachtet aller Bemühungen Liefertermine einzuhalten - freibleibend. Im Falle höherer Gewalt oder Störung der Fabrikation, der Versendung oder des Transportes – auch im Falle der Zuziehung von Zulieferanten – verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.

Der Kunde wird unverzüglich sowohl vom Eintritt als auch über die voraussichtliche Dauer der Behinderung verständigt, ohne dass, bei Nichteinhaltung Rechte gegen uns abgeleitet werden können.

Der Kunde kann bei Lieferverzögerungen nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, wenn bis dahin die Lieferung nicht erfolgt ist.

Wenn sich die Erfüllung länger als einen Monat verzögert, können beide Parteien von dem einzelnen Auftrag entschädigungslos zurücktreten.

Werden Termine nicht eingehalten oder ist die Lieferung unmöglich, so kann der Kunde Schadenersatz nur geltend machen, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen im Bezug auf den Verzug oder die Unmöglichkeit grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen ist.

7. GEWÄHRLEISTUNG:
Der Kunde hat nach Ablieferung ohne Verzug, längstens aber bis zum Ende des nächsten Werktages, die Ware sachgemäss zu untersuchen und, wenn sich dieselbe nicht als vertragsgemäss herausstellt, sofort, längstens aber binnen zwei Werktagen nach Entdeckung eines Mangels, unter Bekanntgabe von dessen Art und Umfang, uns schriftlich per eingeschriebenem Brief oder per Telefax hiervon Anzeige zu machen.

Ebenso sind verdeckte Mängel, welche bei der sofortigen Untersuchung nach dem ordnungsgemässen Geschäftsgang nicht erkennbar waren, unverzüglich, längstens binnen zweier Werktage nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch zwei Monate nach Übergabe der Ware, schriftlich per eingeschriebenem Brief oder per Telefax zu rügen.

Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.

Der Kunde, der eine von einem anderen Ort übersendete Ware beanstandet, ist verpflichtet, für die einstweilige Aufbewahrung derselben zu sorgen.

Nach fristgerecht erfolgter Mängelrüge des Kunden sind wir berechtigt, den Zustand der Waren einer Überprüfung zu unterziehen. Rücksendungen werden ohne vorherige Absprache mit uns und ohne unser Einverständnis nicht angenommen.

Offensichtliche Mängel, wie sichtbare Transportschäden, sowie Fehlmengen sind sofort bei Ablieferung zu rügen und vom Auslieferer zu bestätigen.

Sollte ein Mangel, welcher Art auch immer, selbst ein wesentlicher vorliegen, oder aber Fehlmengen oder Falschwaren geliefert worden sein, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Ware zu verbessern und/oder (teilweise) auszutauschen bzw. Fehlmengen nachzuliefern. Erfolgt eine Verbesserung oder der Austausch nicht innerhalb angemessener Frist, so hat der Kunde nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen das Recht, nach seiner Wahl entweder eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) zu verlangen oder aber ohne weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, vom Vertrag zurückzutreten.

8. SCHADENERSATZ:
Sämtliche Schadenersatzansprüche des Kunden wie z.B. wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Der Kunde hat das Vorliegen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nachzuweisen.

9. EIGENTUMSVORBEHALT:
Alle Waren, Produkte, Gerätschaften und Zubehörartikel werden von uns nur unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir sind berechtigt den Eigentumsvorbehalt im Register am jeweiligen Wohnort/Domizil des Kunden eintragen zu lassen; der Kunde erteilt mit Unterzeichnung des den gegenständlichen AGB zugrundeliegenden Vertrages sein Einverständnis hierzu, sodass wir den Eigentumsvorbehalt ohne weiter Mitwirkung des Kunden eintragen lassen können. Der Kunde verpflichtet sich, allenfalls notwendige Handlungen und Erklärungen die zum Zwecke der Eintragung des Eigentumsvorbehalts im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnort des Kunden erforderlich sind, fristgerecht abzugeben. Während des aufrechten Eigentumsvorbehaltes trägt der Kunde das volle Risiko für die unter Eigentumsvorbehalt übertragene Ware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Beschädigung.

Der Kunde hat auf Aufforderung und unter der Bedingung, dass die an uns geleisteten Anzahlungen unter Abzug eines angemessenen Mietzinses und einer Entschädigung für den Wertverlust der Produkte zurückerstattet werden, sämtliche in unserem Eigentum stehenden Gegenstände herauszugeben.

Der Kunde hat uns nach erfolgter Registereintragung bei einem allfälligen Wechsel seines Domizils/seiner Niederlassung innerhalb der Schweiz oder Liechtenstein, die Adresse seiner neuen Niederlassung bekanntzugeben und innert drei Monaten die Eintragung beim Register des jeweiligen Wohnsitzes zu veranlassen.

Sollte der Kunde vor vollständiger Bezahlung der Ware ohne unsere ausdrückliche Zustimmung die gelieferten Produkte weiterverkaufen oder anderweitig über diese verfügen, so tritt er hiermit unwiderruflich sämtliche ihm aus der Weiterveräusserung zustehenden Forderungen und Ansprüche gegenüber Dritten im Voraus ab. Hierdurch erwerben wir alle Rechte unseres Kunden dem Dritten gegenüber und sind somit berechtigt, die Forderungen zu kündigen, Zinsen und Kapital bei Fälligkeit zu erheben und die eingegangenen Beträge mit den Forderungen, die uns gegen den Kunden zustehen, zu verrechnen.

Der Kunde verpflichtet sich hiermit, uns auf erstes Verlangen sämtliche beweiserhebliche Urkunden und Dokumente auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zum Zwecke der Geltendmachung unserer Rechte aus der Abtretung zu erteilen. Weiters verpflichtet sich der Kunde, uns sämtliche Pfändungen und sonstigen Zugriffe auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte unverzüglich zu melden

Mit Abschluss der mündlichen oder schriftlichen Verkaufsvereinbarung mit einem Dritten gelten sämtlich daraus entstehenden Rechte und Ansprüche als an uns abgetreten.

Der Kunde ist verpflichtet, den Dritten umgehend von der erfolgten Sicherungsabtretung zu verständigen und bis zur Tilgung sämtlicher uns gegenüber bestehenden offenen Zahlungsverpflichtungen keine Zahlungen Dritter aus einer Weiterveräusserung unserer Produkte anzunehmen.

Der Kunde verpflichtet sich im Falle einer Weiterveräusserung unserer Produkte mit dem Dritten kein Abtretungsverbot zu vereinbaren und die aus der Weiterveräusserung entstehenden Forderungen und Ansprüche nicht anderweitig abzutreten und bestätigt hiermit, diese Forderungen auch nicht bereits abgetreten zu haben.

10. LEIHGEGENSTÄNDE:
Die von uns dem Kunden überlassenen Leihgegenstände (Paletten, Kühl- und Tiefkühlmöbel, Verkaufsgeräte, Werbemittel und dergleichen) verbleiben ungeachtet der Stellung von Sicherheiten jedenfalls in unserem Eigentum. Der Kunde hat die Leihgegenstände nach zweckbestimmtem Gebrauch unverzüglich und in gereinigtem Zustand an uns herauszugeben. Es besteht kein Zurückbehaltungsrecht an diesen Leihgegenständen, Einreden gegen unseren Herausgabeanspruch sind ausdrücklich ausgeschlossen.

11. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Die Zahlung des Kaufpreises (vereinbartes Entgelt zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer) ist – sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde – sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug in bar oder durch Überweisung/Bankeinzug vorzunehmen.

Akzepte und Kundenwechsel werden nur nach besonderer ausdrücklicher Vereinbarung mit uns an Zahlung statt akzeptiert.

Wechsel, Schecks und Belastungsschriften gelten erst nach ihrer Einlösung und Gutschrift auf unserem Bankkonto als Zahlung. Diskontspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist.

Nicht gestattet ist es ihm, ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung auszuüben.

Bei Zahlung nach Fälligkeit tritt ohne weiteres objektiver Verzug ein. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Bezugszinssatz, das ist der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gültige Zinssatz, zu berechnen und weitere Lieferungen nur noch gegen Barzahlung auszuführen.

Liegen Umstände vor, die die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern oder besteht drohende Insolvenz des Kunden, sind wir berechtigt, vom Liefervertrag zurückzutreten. Ein ausserordentliches Kündigungsrecht gilt als vereinbart, wenn in diesen Fällen der Käufer nicht binnen einer von uns zu bestimmenden Frist Sicherheit leistet.

12. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, RECHTSWAHL:
Auf alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit uns sowie auf die von uns abgeschlossenen Verträge findet immer Liechtensteinisches Recht Anwendung. Die Vertragsparteien vereinbaren für sämtliche auf Grund dieser AGB abgeschlossenen Verträge die liechtensteinische inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehende Streitigkeiten sind ausschliesslich die jeweiligen Gerichte in FL-9490 Vaduz zuständig.

Als Erfüllungsort wird hiermit ausdrücklich, FL-9492 Eschen, vereinbart.

13. SALVATORISCHE KLAUSEL:
Wird eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Hinsichtlich des unwirksamen Teils verpflichten sich die Vertragsparteien bereits jetzt, eine Regelung zu treffen, die dem angestrebten Erfolg des unwirksam gewordenen Teils unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften so nahe wie möglich kommt.
 
14. ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:
Wir behalten uns die jederzeitige Änderung der vorliegenden AGB vor. Allfällige neue AGB werden den Kunden per Post zugesandt und gelten ohne Widerspruch binnen Monatsfrist als genehmigt.